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Regesta of the Landgraves of Hesse
1494 Februar 22
Heinrich und Michael von Banebach erhalten einen hof in Mellnau
Regest-Nr. 6632
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 192, Bl. 129. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 878 Nr. 2290. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. verleiht den Brüdern Heinrich und Michael von Banebach und ihren Geschwistern den Hof zu Mellnau, genannt der Heppenberger, auf 12 Jahre zu Landsiedelrecht. Sie müssen den Hof in Bau und Besserung halten und dafür jährlich 11 Malter guter Frucht, halb Korn, halb Hafer, eine Meste Öl, 2 Gänse, 2 Hähne und eine Neujahrsgabe von 1 Schilling bei Zinsbuße geben. Zur Besserung und Ausführung der notwendigen Bauten auf dem Hofe, dürfen sie das dafür benötigte Holz im Burgwald schlagen. Erfüllen die genannten Brüder und ihre Geschwister ihre übernommenen Verpflichtungen nicht, haben sie sich damit des Hofes selber entsetzt.
Siegel des Ausstellers.
Am tage sant Peters ad kathedram a. d. 1494. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Banebach, Heinrich von · Banebach, Michael von
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Other Places
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Keywords
Lehen · Brüder · Landsiedelrecht · Flurnamen · Höfe · Verwandte · Abgaben, Getreide · Korn · Abgaben, Getreide · Hafer · Abgaben, Öl · Öle · Gänse · Abgaben, Geflügel · Hähne · Neujahrsgaben · Zinsbußen · Instandhaltungsverpflichtungen · Baukosten · Baumaterialien · Holzeinschläge
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6632 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6632> (Stand: 28.05.2026)

