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Regesta of the Landgraves of Hesse

1494 April 4

Treysa übernimmt eine Bürgschaft gegenüber Engelhard von Buchenau

Regest-Nr. 6626

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 186, Bl. 126v.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 876 Nr. 2284.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß sich die Stadt Treysa auf sein Begehren gegenüber Engelhard von Buchenau für die Zahlung einer jährlich Mai 1 fälligen Gülte von 50 fl. verbürgt hat. Er verspricht, sie gegebenenfalls schadlos zu halten und siegelt.
Am fritage nach dem heiligen Oistertage a. d. 1494.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Buchenau, Engelhard [II.] von

Other Places

Treysa

Keywords

Städte · Bürgschaften · Gülten, Kauf von · Zahltermine · Schadlosbriefe

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6626 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6626> (Stand: 30.05.2026)