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Regesta of the Landgraves of Hesse
1493 Januar 11
Herte Müller kauft die Besserung auf der Mühle in Kredenborg
Regest-Nr. 6564
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 122 Bl. 84. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 855 Nr. 2221. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. stimmt zu, daß Herte, Kunz Müllers Sohn von Reinhausen, und seine Frau Else die Besserung, die Hennchen Krolles und seine Frau Else an der landgräflichen Mühle im Gericht Nidda auf der Kredenborg hatten, abgelöst und nun die Mühle (davon unbelastet) innehaben und nutzen, jedoch unbeschadet der landgräflichen Gerechtigkeit an dieser Mühle, wie sie der Vertrag enthält, den sein Lißberger Amtmann Asmus Döring vormals mit ihnen abgeschlossen hat.
Siegel des Ausstellers.
Am fritage nach der heiligen drier konige tag a. d. 1493. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Müller, Herte, Sohn des Kunz, aus Reinhausen · Müller, Else, Frau des Herte · Müller, Kunz, aus Reinhausen · Krolle, Hennchen · Krolle, Else, Frau des Hennchen · Döring, Erasmus [I.]
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Other Places
Reinhausen · Nidda, Gerichte · Kredenborg, landgräfliche Mühle · Lißberg, Amtmann
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Keywords
Söhne · Verwandte · Ehefrauen · Verkäufe · Besserungen, an Mühlen · Mühlen · Gerichte · Flurnamen · Gerechtigkeiten, landgräfliche · Amtmänner · Verträge
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6564 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6564> (Stand: 08.05.2026)

