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Regesta of the Landgraves of Hesse

1493 Januar 11

Herte Müller kauft die Besserung auf der Mühle in Kredenborg

Regest-Nr. 6564

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 122 Bl. 84.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 855 Nr. 2221.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. stimmt zu, daß Herte, Kunz Müllers Sohn von Reinhausen, und seine Frau Else die Besserung, die Hennchen Krolles und seine Frau Else an der landgräflichen Mühle im Gericht Nidda auf der Kredenborg hatten, abgelöst und nun die Mühle (davon unbelastet) innehaben und nutzen, jedoch unbeschadet der landgräflichen Gerechtigkeit an dieser Mühle, wie sie der Vertrag enthält, den sein Lißberger Amtmann Asmus Döring vormals mit ihnen abgeschlossen hat.
Siegel des Ausstellers.
Am fritage nach der heiligen drier konige tag a. d. 1493.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Müller, Herte, Sohn des Kunz, aus Reinhausen · Müller, Else, Frau des Herte · Müller, Kunz, aus Reinhausen · Krolle, Hennchen · Krolle, Else, Frau des Hennchen · Döring, Erasmus [I.]

Other Places

Reinhausen · Nidda, Gerichte · Kredenborg, landgräfliche Mühle · Lißberg, Amtmann

Keywords

Söhne · Verwandte · Ehefrauen · Verkäufe · Besserungen, an Mühlen · Mühlen · Gerichte · Flurnamen · Gerechtigkeiten, landgräfliche · Amtmänner · Verträge

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6564 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6564> (Stand: 08.05.2026)