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Regesta of the Landgraves of Hesse

(1491)

Johann Stein erhält die Fischerei in der Lahn bei Ronhausen

Regest-Nr. 6518

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 80, Bl. 51v.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 839 Nr. 2177.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. verleiht seinem Rat Herrn Johann Stein wegen der ihm und schon +Landgraf Heinrich [III.] geleisteten Dienste die Fischerei in der Lahn beim Dorfe Ronhausen (Roen-) gegen einen Betrag von 26 fl. und bestätigt die Übertragung der angrenzenden Fischerei in der Lahn bis zum Wehr der landgräflichen Steinmühle, die ihm Erzbischof Hermann von Köln als Vormund des Landgrafen mit Wissen seiner Räte auf Lebenszeit verschrieben hat. Er soll beide Fischwasser lebenslänglich unbelastet innehaben und zu seinem Besten nutzen. Nach seinem Tode fallen sie an den Landgrafen zurück.
Datiert nach der Stellung der Urkunde im Kopiar.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Stein, Johannes · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen

Other Places

Ronhausen, Fischerei in der Lahn · Köln, Erzbischöfe · Ronhausen, landgräfliche Steinmühle

Keywords

Flurnamen · Fischereien · Räte · Lehen · Diener, Lohn für · Wehre · Mühlen · Erzbischöfe · Vormundschaften · Verschreibungen · Fischwasser

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6518 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6518> (Stand: 30.05.2026)