Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1491 Januar 8

Siebert Fischer kauft eine Gülte von Meingoß Holzapfel

Regest-Nr. 6486

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 48, Bl. 32v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 828 Nr. 2145.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. stimmt als Lehnsherr zu, daß der Gießener Bürger Siebert (Sipe) Fischer eine Gülte von 6 fl. von Meingoß Holzapfel zu Vetzberg wiederkäuflich für 120 fl. gekauft hat. Meingoß soll die Gülte gleichwohl weiterhin vermannen. Löst er sie nicht wieder ein, behält sich der Landgraf das Recht der Einlösung vor.
Siegel des Ausstellers.
Am sambstage nach epiphanias domini a. d. 1491.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Fischer, Siebert, Bürger in Gießen · Vetzberg, Meingoz von

Other Places

Gießen, Bürger · Vetzberg

Keywords

Lehensherren · Verkäufe, Zustimmung zu · Wiederkaufsrechte · Gülten · Lehen, Vermannen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6486 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6486> (Stand: 26.05.2026)