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Regesta of the Landgraves of Hesse

1499 Juli 28

Werner Wildenhirt kauft eine Rente in Gießen

Regest-Nr. 6425

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 193, Bl. 115.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 740 Nr. 1977.
Regestum
Bürgermeister, Rat und ganze Gemeinde der Stadt Gießen bekunden, daß sie mit Zustimmung Landgraf Wilhelms [III.] dem Fritzlarer Bürger Werner Wildenhirt und seiner Frau Else aus ihrem Geschoß und allen städtischen Renten und Gefällen eine jährlich Februar 22 fällige Rente von 25 fl. für 500 fl. verkauft haben. Sie haben das Geld erhalten, quittieren darüber und bekunden, es zum Nutzen der Stadt verwendet zu haben. Von der Gülte sind am nächstkünftigen Februar 22 jedoch erst nur 13 fl. zu zahlen, vom darauf folgenden Februar 22 an aber die ganze Gülte von 25 fl. Die Gülte ist rückkäuflich, der Rückkauf muß in Fritzlar erfolgen, wobei auch alle Rückstände und Unkosten mitzubegleichen sind.
Siegel der Stadt und Landgraf Wilhelms, der seine Zustimmung zu diesem Verkauf gibt.
Am tage Panthaleonis marterer a. d. 1499.
Anschließend die Bemerkung, daß denen von Gießen ein Schadlosbrief in der üblichen Form gegeben worden ist.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wildenhirt, Werner · Wildenhirt, Elsa, Frau des Werner

Other Places

Fritzlar, Bürger · Fritzlar · Gießen, Bürgermeister · Gießen, Rente

Keywords

Bürgermeister · Räte · Gemeinden · Bürger · Geschosse · Renten · Gefälle · Verkäufe · Wiederkaufsrechte · Finanzen, landgräfliche · Schadlosbriefe

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6425 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6425> (Stand: 26.05.2026)