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Regesta of the Landgraves of Hesse
1499 März 1
Ulfa kauft sich von Diensten, Lager- und Atzungsverpflichtungen los
Regest-Nr. 6406
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 174, Bl. 107v. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 734 Nr. 1958. - Regestum
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er angesichts der Armut seines Dorfes UIfa dessen Bewohner für 6 Jahre von Diensten, Lager- und Atzungsverpflichtungen befreit, wofür sie jährlich 50 fl., halb zu Walpurgis und halb zu Michaelis, an den Schultheißen zu Stornfels zahlen sollen. Ausgenommen sind jedoch Jagddienste, Heerzüge, Feldlager, Nachreisen und Landsteuer; wenn er sie ein- oder zweimal im Jahre um sonstige Dienste anspricht, sollen sie diese auch leisten, dazu dem Schultheißen zu Stornfels zu jeder art einen halben Tag ackern (eren).
Sekret des Ausstellers.
Marburg uf fritag nach cathedra Petri a. etc. 99. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Gerichte · Dienste, Freikauf von · Lagerverpflichtungen · Atzungsverpflichtungen · Dienste, Befreien von · Schultheiße · Jagddienste · Heerzüge · Feldlager · Nachzüge · Landsteuer · Dienste, ackern
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6406 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6406> (Stand: 02.06.2026)

