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Regesta of the Landgraves of Hesse
1498 September 26
Hermann Gleimenhain, Heinrich Furung und Hans Mengel schwören Urfehde
Regest-Nr. 6376
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 143, Bl. 90v. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 724 Nr. 1927. - Regestum
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß Hermann Gleimenhain, Heinrich Furung und Hans Mengel, die angeblich September 11 dem Grünberger Bürger Mollerhennchen auf der Straße zwischen Fritzlar und Hohenenglis Geld geraubt haben sollen und deshalb gefänglich eingezogen worden sind, nach gerichtlicher Untersuchung für unschuldig befunden worden und daher aus dem Gefängnis wieder entlassen worden sind, nachdem sie Urfehde geschworen haben.
Sekret des Ausstellers, rückseitig aufgedrückt.
Marburg am mitwochen nach sanct Matheus tag a. etc. 98. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Gleimenhain, Hermann · Furung, Heinrich · Mengel, Hans · Mollerhennchen, Bürger in Grünberg
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Other Places
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Keywords
Bürger · Straßen · Räuber · Gefängnisse · Raub, Strafen für · Urfehden · Prozesse, gerichtliche · Untersuchungen, gerichtliche
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6376 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6376> (Stand: 21.05.2026)

