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Regesta of the Landgraves of Hesse

1498 Februar 9

Wilhelm III. stimmt dem Verkauf von Gülten aus einem Hof zu

Regest-Nr. 6343

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 119, Bl. 79.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 716 Nr. 1903.
Regestum
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß seine Räte Johannes, Ritter, und Kraft von Hatzfeld, Gebrüder, 10 Mött Frucht halb und halb aus den Höfen zu Rindshausen in der Feldmark Niederasphe, die sie vom Landgrafen zu Lehen tragen, den Altaristen des Altars Johanns d. Täufers auf der Pforte zu Biedenkopf für 70 fl. wiederkäuflich verkauft haben. Die Gülte ist jährlich zu Michaelis fällig. Der Landgraf stimmt dem Verkauf zu unter Vorbehalt seines Wiederkaufsrechtes und der Dienstverpflichtung der genannten von Hatzfeld aus diesen Höfen.
Siegel des Ausstellers.
Marburg am fritage sant Apionien tag a. etc. 98.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hatzfeld, Kraft [VIII.] von · Hatzfeld, Johann [V.] von

Other Places

Marburg · Rindshausen, Höfe · Niederasphe, Feldmark · Biedenkopf, Pforte

Keywords

Räte · Ritter · Verkäufe · Abgaben · Hohlmaße, Mött · Mött, Hohlmaß · Früchte · Höfe · Feldmarken · Wiederkaufsrechte · Altäre, Johannes der Täufer · Altaristen · Zahltermine · Gülten · Dienstpflichten

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6343 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6343> (Stand: 28.05.2026)