Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1497 November 19

Friedrich von der Lauwich und Elger Huckelnbusch werden landgräfliche Diener

Regest-Nr. 6335

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 103, Bl. 74.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 711 Nr. 1887.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] nimmt Friedrich von der Lauwich und Elger Huckelnbusch auf ihr Leben lang zu seinen Dienern an, wird sie wie seine anderen Hofdiener schützen und schirmen und ihnen jährlich einmal Hofkleidung geben lassen.
Siegel des Ausstellers.
Sontags sant Elisabeth unser heubtfrauen tag a. etc. 97.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Lauwich, Friedrich von der · Huckelnbusch, Elger

Keywords

Diener, Aufnahme als · Lohn · Schutz und Schirm · Hofkleidung · Hofdiener

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6335 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6335> (Stand: 26.05.2026)