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Regesta of the Landgraves of Hesse
1497 November 19
Friedrich von der Lauwich und Elger Huckelnbusch werden landgräfliche Diener
Regest-Nr. 6335
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 103, Bl. 74. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 711 Nr. 1887. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] nimmt Friedrich von der Lauwich und Elger Huckelnbusch auf ihr Leben lang zu seinen Dienern an, wird sie wie seine anderen Hofdiener schützen und schirmen und ihnen jährlich einmal Hofkleidung geben lassen.
Siegel des Ausstellers.
Sontags sant Elisabeth unser heubtfrauen tag a. etc. 97. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Lauwich, Friedrich von der · Huckelnbusch, Elger
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Keywords
Diener, Aufnahme als · Lohn · Schutz und Schirm · Hofkleidung · Hofdiener
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6335 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6335> (Stand: 26.05.2026)

