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Regesta of the Landgraves of Hesse

1497 Mai 14

Erff von Venningen verpfändet sein landgräfliches Lehen

Regest-Nr. 6322

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 66, Bl. 45.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 698 Nr. 1850.
Regestum
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] gestattet Erff von Venningen, seinem Schwager Heinz Schilling 500 fl. auf seinen Anteil am Dorfe Dühren (Dhoren), das er vom Landgrafen zu Lehen trägt, anzuweisen mit der Verpflichtung, dieses Lehen innerhalb dreier Jahre von Schilling wiedereinzulösen, wie er es gelobt und beurkundet hat.
Sekret des Ausstellers.
Marburg am heiligen Pinxstdinstage 1497.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Venningen, Erwin von · Schilling, Heinz

Other Places

Dühren, Dorf

Keywords

Schwäger · Verwandte · Dörfer · Lehen, Weitergabe von · Pfandschaften · Wiedereinlösungsrechte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6322 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6322> (Stand: 30.05.2026)