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Regesta of the Landgraves of Hesse
1497 Mai 14
Erff von Venningen verpfändet sein landgräfliches Lehen
Regest-Nr. 6322
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 66, Bl. 45. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 698 Nr. 1850. - Regestum
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] gestattet Erff von Venningen, seinem Schwager Heinz Schilling 500 fl. auf seinen Anteil am Dorfe Dühren (Dhoren), das er vom Landgrafen zu Lehen trägt, anzuweisen mit der Verpflichtung, dieses Lehen innerhalb dreier Jahre von Schilling wiedereinzulösen, wie er es gelobt und beurkundet hat.
Sekret des Ausstellers.
Marburg am heiligen Pinxstdinstage 1497. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Venningen, Erwin von · Schilling, Heinz
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Other Places
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Keywords
Schwäger · Verwandte · Dörfer · Lehen, Weitergabe von · Pfandschaften · Wiedereinlösungsrechte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6322 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6322> (Stand: 30.05.2026)

