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Regesta of the Landgraves of Hesse

1496 Oktober 1

Wilhelm III. übernimmt die Rentenzahlungen an Asmus Döring

Regest-Nr. 6281

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 50 Bl. 38.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 693 Nr. 1834.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß sich die Stadt Nidda zur Zahlung einer jährlichen Rente von 30 fl. halb zu Walpurgis und halb auf Michaelis an Asmus Döring verpflichtet hat. Der Kaufpreis betrug 600 fl. Der Landgraf verpflichtet sich, diese Rente durch seinen Niddaer Rentmeister aus den dortigen landgräflichen Erbgülten und Gefällen bezahlen zu lassen und die Stadt deshalb auch sonst in jeder Weise schadlos zu halten.
Siegel des Ausstellers.
Uff sonnabent nach sant Michels tag a. d. 1496.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Döring, Erasmus [I.]

Other Places

Nidda, Stadt · Nidda, Rentmeister

Keywords

Städte · Renten, jährliche · Zahltermine · Verkäufe · Rentmeister · Erbgülten · Gefälle

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6281 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6281> (Stand: 21.05.2026)