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Regesta of the Landgraves of Hesse
1496 Februar 22
Wilhelm III. befreit Ulfa von Diensten, Lager und Atzung
Regest-Nr. 6239
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 13, Bl. 12v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 682, Nr. 1797. - Regestum
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] befreit das Dorf UIfa (Oilff) von Diensten, Lager und Atzung, mit denen sie ihm verpflichtet sind, für die folgenden 3 Jahre gegen eine Zahlung von 50 fl. jährlich, halb zu Mai 1 und halb zu September 29 an den Schultheißen in Stornfels zu zahlen. Sie bleiben dem Landgrafen jedoch verpflichtet mit Jagddiensten, Heerzügen, Feldlagern, Nachfolge und Landsteuer. Sie müssen ferner dem Schultheißen zu Stornfels einen halben Tag Ackerdienste leisten (eren). Nach Ablauf der 3 Jahre erlischt die ihnen verliehene Freiheit und ihre Zahlungsverpflichtung hinsichtlich der 50 fl.
Rückseitig aufgedrücktes Siegel des Ausstellers.
Marburg uf mondag kathedra Petri 1496. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Dörfer · Abgaben · Frondienste · Abgaben, Befreiung von · Lager · Atzungen · Schultheiße · Jagddienste · Heerzüge · Feldlager · Nachfolge · Landsteuer · Ackerdienste · Zahlungsverpflichtungen · Finanzen, landgräfliche
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6239 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6239> (Stand: 28.05.2026)

