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Regesta of the Landgraves of Hesse

1500 November 18

Schultheiß zu Borken soll für eine Nacht Unterkunft gewähren

Regest-Nr. 6093

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 35/2 (Provenienz: Borken, Schultheiß). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlusssiegel. Rechts unten: Georg Nußbicker sst.
Regesta: Demandt, Schriftgut 3, S. 463/465 Nr. 2977.
Regestum
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm [II.] befiehlt dem Schultheißen Hermann zu Borken, dem Gegenwärtigen mit seinem Pferde für eine Nacht Futter und Mahl zu geben.
Marpurg mitwochens nach Briccii 1500.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hermann, Schultheiß in Borken

Other Places

Marburg · Borken, Schultheiße

Keywords

Befehle, landgräfliche · Schultheiße · Landgrafenitinerar · Geleitsbriefe · Pferde · Gefolge · Verpflegung · Futter

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 3

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6093 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6093> (Stand: 27.05.2026)