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Regesta of the Landgraves of Hesse
1500 November 18
Schultheiß zu Borken soll für eine Nacht Unterkunft gewähren
Regest-Nr. 6093
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 35/2 (Provenienz: Borken, Schultheiß). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlusssiegel. Rechts unten: Georg Nußbicker sst. Regesta: Demandt, Schriftgut 3, S. 463/465 Nr. 2977. - Regestum
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm [II.] befiehlt dem Schultheißen Hermann zu Borken, dem Gegenwärtigen mit seinem Pferde für eine Nacht Futter und Mahl zu geben.
Marpurg mitwochens nach Briccii 1500. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hermann, Schultheiß in Borken
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Other Places
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Keywords
Befehle, landgräfliche · Schultheiße · Landgrafenitinerar · Geleitsbriefe · Pferde · Gefolge · Verpflegung · Futter
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut 3
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6093 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6093> (Stand: 27.05.2026)

