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Regesta of the Landgraves of Hesse
1495 Januar 10
Schäfer dürfen im Gernsheimer Walde nicht mehr hüten
Regest-Nr. 5785
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/8 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlusssiegel. Wasserzeichen: t mit aufgesetztem Lilienschild (beschnitten). Regesta: Demandt, Schriftgut 3, S. 351 Nr. 2750. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] der Junge befiehlt dem Darmstädter Landschreiber Hans von Zwingenberg, den Schäfern der Orte im Gernsheimer Walde von jetzt an bis etwa 14 Tage nach Maria Lichtmeß das Hüten im Gernsheimer Walde zu verbieten, bis auf weiteren landgräflichen Bescheid.
Marpurg am sonnobint nach epiphania domini a. etc. 95. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Tuchscherer von Zwingenberg, Hans
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Other Places
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Keywords
Befehle, landgräfliche · Landschreiber · Schäfer · Dörfer · Wälder · Flurnamen · Verbote, landgräfliche · Viehtrieb
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut 3
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5785 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5785> (Stand: 21.05.2026)

