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Regesta of the Counts of Ziegenhain
Einsetzung Rulmanns von Limburg als Erbburgmann in Nidda
Regest-Nr. 497
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Nidda, Nr. 247/13. Document Description: Pergament. Seal: Siegel beschädigt anhängend. Prints: Böhmer-Lau, UB Frankfurt 2, S. 452f., Nr. 597; Baur, Hess. Urk.1, S. 531, Nr. 766. - Regestum
- Rulmann von Limburg, Bürger zu Frankfurt (Frankenford) bekundet, dass er von Graf Johann [I.] von Ziegenhain (Cygenhain) zum Erbburgmann in Nidda gewonnen wurde. Jährlich zu Martini sollen Rulmann und seinen Nachkommen 3 Mark aus dem Zoll zu Nidda anfallen. Graf Johann oder seine Nachkommen können das Burglehen jederzeit für 30 Mark wieder zurückkaufen. In diesem Fall soll Rulmann dem Grafen ein Teil seines Eigengutes im Wert von 30 Mark auftragen und wiederum als Lehen empfagen. Siegler: der Aussteller. Der gegeben ist und geschriben, do man zalte von gots geburthe druzehenhundert iar und dar nach in deme subenundrizigestene iare, an deme nehesten suntage vur dem achzehenden tage unsirs herren.
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Places
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Keywords
Lehnsreverse · Bürger · Burgmannen · Wiederkaufsrechte · Verpfändungen · Zölle · Lehen,aktiv · Lehnswesen · Vasallen
- Text Basis
- Citation
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 497 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/zig/id/497> (Stand: 07.05.2026)


