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Regesta of the Landgraves of Hesse

1504 April 20

Bernhard und Johann von Buren werden landgräfliche Diener

Regest-Nr. 4951

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 156, Bl. 128a v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 599 Nr. 1558.
Regestum
[Kassel]. - Landgraf Wilhelm II. nimmt die Brüder Bernhard und Johann, Herren von Buren, zu Dienern mit 12 gerüsteten Pferden an. Dafür erhalten sie jährlich zu Weihnachten je 30 fl. aus der Kammer, einmal im Jahre Hofkleidung, und wenn sie in landgräflichen Diensten sind, Futter, Mahl, Nagel und Eisen und Ersatz ihres reisigen Schadens. Bei Streitigkeiten mit dem Landgrafen darüber sollen Hofmeister und Marschall entscheiden.
Sekret des Ausstellers.
Kassel am sambstage nach Quasimodogeniti 1504.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Büren, Bernhard von · Büren, Johann von

Other Places

Kassel

Keywords

Brüder · Verwandte · Diener, landgräfliche · Diener, Aufnahme als · Herren · Pferde, gerüstete · Kammer · Zahltermine · Hofkleidung · Schäden, reisige · Verpflegung · Futter · Nägel · Eisen · Streitigkeiten · Schiedsrichter · Hofmeister · Marschälle

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4951 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4951> (Stand: 21.05.2026)