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Regesta of the Landgraves of Hesse
1504 April 20
Bernhard und Johann von Buren werden landgräfliche Diener
Regest-Nr. 4951
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 156, Bl. 128a v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 599 Nr. 1558. - Regestum
- [Kassel]. - Landgraf Wilhelm II. nimmt die Brüder Bernhard und Johann, Herren von Buren, zu Dienern mit 12 gerüsteten Pferden an. Dafür erhalten sie jährlich zu Weihnachten je 30 fl. aus der Kammer, einmal im Jahre Hofkleidung, und wenn sie in landgräflichen Diensten sind, Futter, Mahl, Nagel und Eisen und Ersatz ihres reisigen Schadens. Bei Streitigkeiten mit dem Landgrafen darüber sollen Hofmeister und Marschall entscheiden.
Sekret des Ausstellers.
Kassel am sambstage nach Quasimodogeniti 1504. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Büren, Bernhard von · Büren, Johann von
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Other Places
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Keywords
Brüder · Verwandte · Diener, landgräfliche · Diener, Aufnahme als · Herren · Pferde, gerüstete · Kammer · Zahltermine · Hofkleidung · Schäden, reisige · Verpflegung · Futter · Nägel · Eisen · Streitigkeiten · Schiedsrichter · Hofmeister · Marschälle
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4951 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4951> (Stand: 22.05.2026)

