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Regesta of the Landgraves of Hesse

1500 Oktober 13

Wilhelm II. verspricht Treysa Schadloshaltung für eine verkaufte Rente

Regest-Nr. 4815

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 46, Bl. 55.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 565 f., Nr. 1448.
Regestum
Landgraf Wilhelm II. verspricht der Stadt Treysa, die auf Begehren seines +Vetters Landgraf Wilhelm [III.] an Johann Claur d.Ä. und dessen Frau Margarethe eine jährliche Rente von 50 Goldgulden, die jährlich Februar 22 fällig ist, für 1000 fl. verkauft hat Schadloshaltung. Die Rente soll von dem Ungelderheber zu Treysa aus dem landgräflichen Ungeld und anderen Erbzinsen dortselbst bezahlt werden; wenn diese nicht ausreichen, soll der Rentmeister zu Ziegenhain den Fehlbetrag zahlen.
Sekret des Ausstellers.
Am dinstage nach Dionisii a. d. 1500.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Clauer, Johann · Clauer, Margarethe, Frau Johanns

Other Places

Treysa · Ziegenhain

Keywords

Städte · Vettern · Ehefrauen · Verkäufe · Renten, jährliche · Goldgulden · Währungen, Goldgulden · Zahltermine · Schadlosbriefe · Ungeld, landgräfliche · Ungelderheber · Erbzinsen · Rentmeister

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4815 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4815> (Stand: 25.05.2026)