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Regesta of the Landgraves of Hesse
1489 Juli 9
Otto von Solms gibt Gefangene auf Grund einer Urfehde frei
Regest-Nr. 4730
- Tradition
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Copies: Fürst zu Solms-Hohensolms-Lich'sches Archiv Lich, Konv. 205/3, Bl. 29v. Papier. Zweite Abschrift ebd. Bl. 31. Papier. Regesta: Solmser Urkunden 2, S, 271, Nr. 2063. - Regestum
- Frankfurt. - Graf Otto von Solms an Graf Philipp von Waldeck: Gibt ihm seine Diener auf eine alte Urfehde hin frei. Sollte der Adressat an seiner Forderung festhalten, so entbietet er sich, vor dem Römischen König (Maximilian), der jetzt zu Frankfurt und im Reich ist, auf Erzbischof Johann von Trier, Kurfürst Philipp von der Pfalz, die Landgrafen Wilhelm III. und Wilhelm II. von Hessen zu Recht.
Donnerstag nach Kilianstag. - References
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Other Persons
Solms-Braunfels, Grafen, Otto II. · Waldeck-Eisenberg, Grafen, Philipp II. · Maximilian I., Kaiser · Trier, Erzbischöfe, Johann II. von Baden · Pfalz, Kurfürsten, Philipp der Aufrichtige · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.
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Other Places
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Keywords
Grafen · Diener · Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Erzbischöfe · Kurfürsten · Könige, römische · Reiche
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Solmser Urkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4730 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4730> (Stand: 30.05.2026)

