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Regesta of the Landgraves of Hesse
1304 November 12
Heinrich I. überlässt Wolfhagen den Straßenzoll auf Zeit
Regest-Nr. 472
- Tradition
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Engrossment: Stadtarchiv Wolfhagen. Pergament. Bruchstück des landgräflichen Reitersiegels mit Rücksiegel. Regesta: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 161 Nr. 449. - Regestum
- Wolfhagen. - Landgraf Heinrich gewährt den Bürgern von Wolfhagen (Vulfhagen) das Recht, von jedem die Stadt passierenden Wagen oder Karren Fremder eine Beisteuer zum Bau oder zur Ausbesserung der Straßen während der Bauzeiten zu erheben, und zwar einen schweren Pfennig (denarius) von jedem Wagen, von jedem Karren einen Heller (obulus). Ruht der Straßenbau, so verliert diese Urkunde ihre Gültigkeit.
Datum: d. Vulfh(agen) 1304 in crastino b. Martini yemalis. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Bürger · Zölle · Beisteuern · Straßen, Ausbesserung von · Pfennige, schwere · Währungen, schwere Pfennige · Wagen · Karren
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 472 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/472> (Stand: 08.05.2026)

