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Regesta of the Landgraves of Hesse

1304 November 12

Heinrich I. überlässt Wolfhagen den Straßenzoll auf Zeit

Regest-Nr. 472

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Stadtarchiv Wolfhagen. Pergament. Bruchstück des landgräflichen Reitersiegels mit Rücksiegel.
Regesta: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 161 Nr. 449.
Regestum
Wolfhagen. - Landgraf Heinrich gewährt den Bürgern von Wolfhagen (Vulfhagen) das Recht, von jedem die Stadt passierenden Wagen oder Karren Fremder eine Beisteuer zum Bau oder zur Ausbesserung der Straßen während der Bauzeiten zu erheben, und zwar einen schweren Pfennig (denarius) von jedem Wagen, von jedem Karren einen Heller (obulus). Ruht der Straßenbau, so verliert diese Urkunde ihre Gültigkeit.
Datum: d. Vulfh(agen) 1304 in crastino b. Martini yemalis.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Heinrich I.

Other Places

Wolfhagen · Wolfhagen, Bürger

Keywords

Bürger · Zölle · Beisteuern · Straßen, Ausbesserung von · Pfennige, schwere · Währungen, schwere Pfennige · Wagen · Karren

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 472 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/472> (Stand: 08.05.2026)