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Regesta of the Landgraves of Hesse
1485 März 10
Oswald Graf zu Thierstein wird landgräflicher Rat und Diener auf Zeit
Regest-Nr. 4270
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Quittungen (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Pergament mit dem Siegel. Zwei etwa gleichzeitige Rückvermerke: Prima - Thirstein. Regesta: Demandt, Schriftgut 2, S. 409 Nr. 1695; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1683 f. Nr. 6043 Anm. - Regestum
- Oswald, Graf zu Thierstein, Herr zu Pfäffingen, bekundet, daß ihn Landgraf Hermann, Erzbischof zu Köln, als Vormund Landgraf Wilhelms (III.) für die nächsten 6 Jahre als Rat und Diener angenommen und ihm dafür jährlich 500 fl., zu jeder Frankfurter Messe 150 fl., verschrieben hat. Er quittiert dem Kammerschreiber Johann Fleck über die Bezahlung des ersten Zieles, das in der jetzigen Frankfurter Fastenmesse fällig war, sowie dem Erzbischof als Vormund des Landgrafen Wilhelm.
Siegel des Ausstellers.
Am donerstag nach dem sontag Oculi 1485, - References
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Other Persons
Thierstein, Grafen, Oswald I. · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Fleck, Johannes
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Other Places
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Keywords
Grafen · Herren · Erzbischöfe · Vormünder · Räte · Diener, landgräfliche · Messen, Frankfurter · Fastenmessen · Verschreibungen · Dienstgelder · Kammerschreiber · Abschlagszahlungen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4270 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4270> (Stand: 22.05.2026)

