Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1300

Landgraf Heinrich I. verleiht der Stadt Kassel ihr Stadtrecht in Erbfällen

Regest-Nr. 420

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Prints: Kuchenbecker, Analecta 4, S. 291
Regesta: Duysing, Versuch 1, S. 284 Nr. 969
Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 143/144 Nr. 398
Bibliography: Kopp, Verfassung 1, S. 75
Roth, Kurhessisches Privatrecht 1, S. 38
Gengler, Stadtrechte des Mittelalters Neue Ausg., S. 62
Gengler, Codex juris 1, S. 478
Regestum
In diesem Jahre soll Landgraf Heinrich der Stadt Kassel ihr "Alt Gewohnheit und Stadt-Recht in Erbfällen" verliehen haben.
Dieses Erbrecht ist aber in der überlieferten Gestalt nicht von Landgraf Heinrich verliehen, sondern entstammt nach Form und Inhalt einer viel späteren Zeit; es ist wahrscheinlich auf Grund einer älteren Aufzeichnung erst im 16. Jahrhundert aufgesetzt worden.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Heinrich I.

Other Places

Kassel

Keywords

Städte · Stadtrechte · Erbordnungen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 420 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/420> (Stand: 07.05.2026)