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Regesta of the Landgraves of Hesse

1476 März 10

Stadt Gudensberg bestätigt den Erhalt des Solds für ihre Söldner

Regest-Nr. 3885

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 3/4 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel.
Regesta: Demandt, Schriftgut 2, S. 141 Nr. 1199.
Regestum
Bürgermeister und Rat der Stadt Gudensberg bekunden, daß die Söldner, die sie in der Stadt Neuß gehabt haben, vor ihnen gestanden und auf den Sold verzichtet haben, der ihnen von Neuß her rückständig war. Sie quittieren daher dem Landgrafen über den Sold.
Sekretsiegel der Aussteller.
1476 uff den sontag Reminiscere.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Other Places

Gudensberg, Bürgermeister · Gudensberg, Rat · Gudensberg, Stadt · Neuß

Keywords

Bürgermeister · Räte · Städte · Söldner · Sold, Verzicht auf · Quittungen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 3885 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3885> (Stand: 26.05.2026)