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Regesta of the Landgraves of Hesse

1502 Dezember 30

Gießen bestätigt die Wittumsverschreibung für Anna von Mecklenburg

Regest-Nr. 3305

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 9, Nr. 62/, BI. 155.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 428 Nr. 1105.
Regestum
Bürgermeister, Rat und ganze Gemeinde zu Gießen bekunden, auf Befehl des Landgrafen Wilhelms [II.] dem Junker Ludwig von Boyneburg, Statthalter an der Lahn, im Namen der Landgräfin Anna, geb. Herzogin von Mecklenburg, der Gießen als Wittum verschrieben ist, für diesen Fall Huldigung und Gelübde, wie es sich gebührt, geleistet zu haben und hiermit zu leisten, jedoch unbeschadet der Erbhuldigung gegenüber dem Landgrafen und seinen Erben.
Großes Siegel der Stadt.
Am fritage naich dem heylgen Crist thagh 1503. l Da die Wittumsverschreibung 1502 Juni II ausgestellt ist, ist nach Weihnachtsstil datiert.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Boyneburg, Ludwig von · Hessen, Landgrafen, Anna, Frau Wilhelms II., geb. Herzogin von Mecklenburg

Other Places

Gießen, Bürgermeister · Gießen, Rat · Gießen, Gemeinde · Lahn, Statthalter · Mecklenburg, Herzöge

Keywords

Bürgermeister · Räte · Gemeinden · Befehle · Junker · Statthalter · Herzöge · Wittume · Huldigungen · Gelübde · Eide · Erbhuldigungen · Erben

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 3305 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3305> (Stand: 28.05.2026)