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Regesta of the Landgraves of Hesse

1434 März 8

Die Brüder von Wehren erhalten ein Burglehen in Gudensberg

Regest-Nr. 2971

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 438, Bl. 123-123v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 298 Nr. 812.
Regestum
Die Brüder Thiele und Henne von Wehren erhalten von Landgraf Ludwig [I.] als Burglehen zahlreiche benannte Liegenschaften in und vor Gudensberg, das Untergericht zu Wehren, das Dorf Riede, wie es schon ihre Eltern hatten mit der Verpflichtung, wenn sie dort einen Bau errichten, ihn dem Landgrafen zu öffnen, den Weißenhof auf der Freiheit vor dem alten Tore zu Kassel und ihr Gut zu Böddiger.
Siegel beider Aussteller.
D. feria secunda post dominicam Letare sub a. d. 1434.
References

Other Persons

Wehren, Thiele [II.] von · Wehren, Henne [II.] von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Other Places

Gudensberg · Wehren, UnterGerichte · Riede, Dorf · Kassel, Weißenhof · Böddiger · Kassel, Freiheit vor dem alten Tor · Kassel, altes Tor

Keywords

Burglehen · Lehen, erbliche · Liegenschaften · Gerichte · Dörfer · Öffnungsverträge · Tore · Güter

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2971 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2971> (Stand: 08.05.2026)