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Regesta of the Landgraves of Hesse
1436 März 30
Dietrich von Sayn trägt Burg und Stadt Friedewald Ludwig I. auf
Regest-Nr. 2930
- Tradition
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Engrossment: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 3001, Nr. 26, S. 71. Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 393, Bl. 108-108v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 285 Nr. 767. Bibliography: Hinweis: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III., S. 144. - Regestum
- Graf Dietrich von Sayn trägt Schloß Friedewald, Burg und Stadt, dem Landgrafen Ludwig [I.] auf und erhält es von ihm als Erbmannlehen zurück. Das Schloß soll dem Landgrafen und den Seinen jederzeit offenstehen, soll aber, wenn er es benutzt, es mit eigenen Leuten und Mitteln tun, und es nach geschlossener Sühne dem Aussteller wieder einräumen.
D. sexta feria post dominicam Judica sub a. d. 1436 nostri Diderico comitis subsigillo presentibus in fidem premissorum appenso. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Lehen, Auftrag als · Burgen · Schlösser · Städte · Erbmannlehen · Lehen, erbliche · Öffnungsverträge · Öffnungsrechte, Bedingungen · Sühne · Kosten
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2930 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2930> (Stand: 08.05.2026)

