Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1414 Juni 10

Ludwig I. bestätigt die Rechte und Freiheiten von Gießen

Regest-Nr. 2902

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 363, Bl. 97.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 277 Nr. 737.
Regestum
Gießen. - Landgraf Ludwig [I.] bestätigt den Bürgern zu Gießen, daß er sie bei allen alten, guten Gewohnheiten, Freiheiten und Rechten belassen will, die sie von seinen Vorfahren und dem Fürstentum Hessen hergebracht haben.
Siegel des Ausstellers.
D. Gießen 1414 dominica die proxima post festum corporis Christi.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Other Places

Gießen

Keywords

Bürger · Landgrafenitinerar · Gewohnheiten, alte · Freiheiten, Bestätigen von · Rechte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2902 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2902> (Stand: 09.05.2026)