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Regesta of the Landgraves of Hesse
1414 Juni 3
Otto und Ludwig von Wildungen erhalten die Bestätigung ihrer Lehen
Regest-Nr. 2590
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 38, Bl. 10v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 198/199 Nr. 464. - Regestum
- Landgraf Ludwig [I.] gibt den Brüdern Otto und Ludwig von Wildungen als Mannlehen und Burglehen alle Güter, die sie billigerweise und rechtmäßig von ihm zu Lehen tragen sollen, wie es die Urkunden Landgraf Heinrichs [II.] und Landgraf Hermanns [II.] näher ausweisen.
Siegel des Ausstllers.
Sub a. d. 1414 ipso die Trinitatis. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Wildungen, Otto [II.] von · Wildungen, Ludwig [II.] von
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Keywords
Verwandte · Lehen, erbliche · Lehen, Bestätigen von · Besitzurkunden · Besitznachweis · Mannlehen · Burglehen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2590 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2590> (Stand: 09.05.2026)

