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Regesta of the Landgraves of Hesse
1439 Januar 20
Hans d.Ä. von Bischofshausen bestätigen die Auslösung eines Pfandes
Regest-Nr. 2547
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 229, Bl. 59v-60. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1,S. 186 Nr. 421. - Regestum
- Hans d.Ä. und seine Söhne Wilkin, Heinrich und Wilhelm, alle von Bischofshausen, bekunden, daß die Eltern Landgraf Ludwigs [I.] an die Eltern des Hans von Stockhausen zu Fahrenbach 5 Mark aus ihrer Allendorfer Erbgülte versetzt hatten, von denen sie an den Aussteller weiterverpfändet worden sind. Der Landgraf hat diese Gülte nunmehr mit 50 Mark eingelöst, womit alle früheren Urkunden hierüber ungültig geworden sind.
Es siegeln Hans d.Ä. und Willekyn.
Cassel uff sanct Sebestians tagk 1439. - References
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Other Persons
Bischofshausen, Hans [II.] von · Bischofshausen, Wilkin von · Bischofshausen, Heinrich [II.] von · Bischofshausen, Wilhelm [II.] von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Stockhausen, Johann d.Ä. von
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Other Places
Kassel · Bischofshausen · Fahrenbach · Allendorf (Gem. Bad Sooden-Allendorf), Erbgülte
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Keywords
Erbgülten · Pfänder · Pfänder, Auslösen von · Söhne · Verwandte · Pfandschaften
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2547 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2547> (Stand: 28.05.2026)

