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Regesta of the Landgraves of Hesse
1487 Oktober 24
Marburg huldigt den Herzögen von Sachsen
Regest-Nr. 2215
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 10, Nr. 27, Bl. 91-92. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 462, Nr. 1183. - Regestum
- Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Marburg leisten auf Befehl Landgraf Wilhelms d.J., der Herzöge Friedrich, Albrecht und Johann von Sachsen und der Landgrafen Wilhelm d.Ä. und Wilhelm d.M. von Hessen deren bevollmächtigten Räten auf die inzwischen von den gen. Fürsten erneuerte Verbrüderung eine leibliche Erbhuldigung, dergemäß sie nach dem Aussterben des Stammes von Hessen die gen. Herzöge von Sachsen als ihre rechten, natürlichen Erbherren ansehen und sich demgemäß ihnen gegenüber verhalten werden.
Siegel der Stadt.
1487 uf mitwochen nach sanct Severs tag. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Sachsen, Herzöge, Albrecht der Beherzte · Sachsen, Kurfürsten, Friedrich III. der Weise · Sachsen, Herzöge, Johann der Beständige · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.
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Other Places
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Keywords
Bürgermeister · Räte · Städte · Befehle, landgräfliche · Erbverbrüderungen · Erbhuldigungen · Herzöge · Erbherren
- Text Basis
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Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2215 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2215> (Stand: 02.06.2026)

