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Regesta of the Landgraves of Hesse

1487 Oktober 24

Marburg huldigt den Herzögen von Sachsen

Regest-Nr. 2215

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 10, Nr. 27, Bl. 91-92.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 462, Nr. 1183.
Regestum
Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Marburg leisten auf Befehl Landgraf Wilhelms d.J., der Herzöge Friedrich, Albrecht und Johann von Sachsen und der Landgrafen Wilhelm d.Ä. und Wilhelm d.M. von Hessen deren bevollmächtigten Räten auf die inzwischen von den gen. Fürsten erneuerte Verbrüderung eine leibliche Erbhuldigung, dergemäß sie nach dem Aussterben des Stammes von Hessen die gen. Herzöge von Sachsen als ihre rechten, natürlichen Erbherren ansehen und sich demgemäß ihnen gegenüber verhalten werden.
Siegel der Stadt.
1487 uf mitwochen nach sanct Severs tag.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Sachsen, Herzöge, Albrecht der Beherzte · Sachsen, Kurfürsten, Friedrich III. der Weise · Sachsen, Herzöge, Johann der Beständige · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Other Places

Marburg, Stadt

Keywords

Bürgermeister · Räte · Städte · Befehle, landgräfliche · Erbverbrüderungen · Erbhuldigungen · Herzöge · Erbherren

Text Basis

Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2215 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2215> (Stand: 02.06.2026)