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Regesta of the Landgraves of Hesse

1404 Juni 2

Freikauf des Henne von Wehren aus dem Gefängnis

Regest-Nr. 2045

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 13, Bl. 12-13.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 191, S. 134.
Regestum
Henne von Wehren bekundet, daß er sich aus dem Gefängnis Landgraf Hermanns mit 500 fl. freigekauft hat und ihm dafür seinen Anteil an Dorf und Gericht Riede, das seine Eltern von der Herrschaft Hessen gegen Venne und das Gericht Karlskirchen eingetauscht hatten, übereignet hat. Es war bisher landgräfliches Lehen. Hennes Sohn Thiele stimmt zu, und beide verbürgen sich, daß Hennes noch unmündige Söhne Henne und Hermann, wenn sie 14 Jahre alt sind, auch zustimmen.
Siegel Hennes und Thieles, Adolfs von Wildungen und Wolmeringhausens des kunen.
D. 1404 feria secunda proxima post festum corporis Christi.
References

Other Persons

Wehren, Henne [I.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Wehren, Thiele [II.] von · Wehren, Henne [II.] von · Wehren, Hermann von · Wildungen, Adolf von · Wolmeringhausen

Other Places

Riede, Dorf · Riede, Gerichte · Venne · Karlskirchen, Gerichte

Keywords

Gefängnisse · Freikauf aus dem Gefängnis · Dörfer · Gerichte · Lehen · Mündigkeit

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2045 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2045> (Stand: 07.05.2026)