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Regesta of the Landgraves of Hesse
1401 April 11
Erklärung der Verbindlichkeit von Lehensurkunden durch Otto von Buchenau
Regest-Nr. 1970
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 20, Bl. 23. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 198, S. 135. - Regestum
- Eberhard von Buchenau, Wiegand von Gilsa, beide Ritter, Hermann von Baumbach und Bernhard Bernecke, Amtmann zu Rotenburg, bezeugen, dabei gestanden und gehört zu haben, daß Otto von Buchenau, Sohn des Ritters Hermann von Buchenau, dem Landgraf Hermann erklärt hat, das die Urkunden über Lehen und Mannschaft, die sein Vater dem Landgrafen gegeben habe, auch für ihn verbindlich seien.
Siegel der Aussteller.
D. Spanginberg feria secunda proxima post dominicam Quasimodogeniti 1401. - References
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Other Persons
Buchenau, Eberhard von · Gilsa, Wiegand von · Baumbach, Hermann [III.] von · Bernecke, Bernhard · Buchenau, Otto von · Buchenau, Hermann [I.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Other Places
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Keywords
Landgrafenitinerar · Ritter · Amtmänner · Urkunden · Lehen · Mannschaften
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1970 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1970> (Stand: 24.05.2026)

