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Regesta of the Landgraves of Hesse

1593 Dezember 28

Erneuerung des Zunftbriefs für die Kaufleute in Kassel

Regest-Nr. 16649

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Stadtarchiv Kassel, I 70a Hansegrebenbuch, 1943 verbrannt.
Prints: Salow, Das Zunftwesen in Kassel, S. 152f.
Regestum
Landgraf Moritz von Hessen erneuert den Kaufleuten in Kassel den Gildebrief Landgraf Philipps von Hessen von 1528 Dezember 6.

Datum Wording

zu Cassel geben [...] den achtundzwantzigsten monatstag Decembris anno Domini millesimo quingentesimo nonagesimo tertio.

Original Text
Wir Moritz von Gottes gnaden landgrave zu Hessen, grave zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhayn und Nidde etc. tun kunt hieran vor unß, unsere erben und nachkommen offentlich bekennende, als weiland der hochgeborne fürst herr Philips landgrave zu Hessen, grave zu Catzenelnbogen etc. unser geliebter herr altvater löblicher und seelieger gedächtnus den gewandschneidern und kaufleuten zu Cassel vor jahren ein innunge, zunft und bruderschaft gegeben hat nach besage und inhalt deß brieves daruber haltende der von worten zu worten laut wie hernach volgt.
Folgt Gildebrief Landgraf Philipps von 1528 September 19.
Welche innunge, brüderschaft und gilde auch nach absterben gedachts unsers gottseeliegen herrn altvaters unser geliebter herr vater gottseelieger gnedig erneuwert, confirmiret und bestätieget und nun durch tötlichen abgang seiner väterlichen gnaden unß diese wie andere innunge und zünfte verlediget und heimgefallen sein, daß wir demnach unsern lieben getreuwen den jetziegen gewandschneidern und kaufleuten in unser stadt Cassel uf ihr undertenigs bitlichs ansuchen solche ihre von unserm herrn altvatern und vatern löblicher gottseeliger gedachtnus herbrachte innunge gnediglich verneuwert, confirmiret und bestätiget haben, verneuwern, confirmiren und bestätiegen dieselbe hiermit und in craft dieses brieveß bester und bestendigster formb also daß sie sich deroselben innung alles ihres inhalts zu erfreuen haben sollen. Doch behalten wir unß dieselbe idertzeit nach unserm willen und zutragender gelegenheit zu mindern, zu mehren, gantz oder zum theil bey und ab tzu tun frey und bevor treulich und ohne gevehrde. In Urkunt haben wir unser furstlich secretinsiegel hieran hangen und zu Cassel geben lassen den achtundzwantzigsten monatstag Decembris anno Domini millesimo quingentesimo nonagesimo tertio.

Language of the Original Text

deutsch

References

Place of Issue

Kassel (Stadt Kassel)

Granter

Hessen, Landgrafen, Moritz

Recipient

Kassel, Kaufleute

Name of Seal's Owner

Hessen, Landgrafen, Moritz

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Keywords

Zünfte · Zunftordnungen, Bestätigen von · Handwerker, Gewandschneider · Kaufleute

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Eckhardt, Stadtrechtsquellen Kassel

Original

Eckhardt, Stadtrechtsquellen Kassel

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 16649 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/16649> (Stand: 31.05.2026)