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Regesta of the Landgraves of Hesse

1579 September 19

Erneuerung des Zunftbriefes für die Kaufleute in Kassel

Regest-Nr. 16643

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Stadtarchiv Kassel, I 70a Hansegrebenbuch, 1943 verbrannt.
Prints: Salow, Das Zunftwesen in Kassel, S. 146f.
Regestum
Landgraf Wilhelm IV. von Hessen erneuert den Kaufleuten in Kassel den Gildebrief Landgraf Philipps von 1528 Dezember 5.

Datum Wording

geben [...] tzue Caßel am achtzehnden Septembris anno Domini millesimo quingentesimo septuagesimo nono

Original Text
Wir Wilhelm von Gotts gnaden landgrave tzu Heßen, grave tzu Catzenelenbogen, Dietz, Zigenhagen und Nidda etc. tun kund hiran vor uns, unsere erben und nachkommen offentlich bekennende, als weiland der hoichgeborne furst herr Philips landgraf tzue Heßen, grave tzue Catzenelnpogen etc. unser gelibter herr vater löblicher und seliger gedechtnis den gewandschneidern und kaufleuten tzue Caßel vor jaren eine innunge, zunft und bruderschaft gegeben hat nach besage und inhalt des briefs d[a]ruber haltende der von worten tzue worten laut wie hernach volgt.
Folgt Gildebrief Landgraf Philipps von 1528 Dezember 5.
Und nun durch toitlich abgang ermelts unsers herrn vaters uns diese wie andere innunge und zunfte verlediget und heimgefallen sein, das wir demnach unsern liben getreuen den ytzigen gewandschneidern und kaufleuten in unser staidt Caßel uf ihr untertenigs bittliches ansuchen solche ihre von unserm herrn vatern gottseligen herprachte innunge genediglich verneuert, confirmirt und bestetigt haben, verneuern, confirmiren und bestetigen dieselbe hirmit und in craft dieses briefs bester und bestendigster form also daß sie sich derselbigen innunge alles ihres inhalts tzu erfreuen haben sollen. Doch behalten wir uns dieselbe idertzeit nach unserm willen und tzutragender gelegenhait tzu mindern, tzu mehren, gantz oder tzum theil bey und ab tzu thun frey und bevor treulich und ohne geferde. In urkund haben wir unser furstlich secretinsigil hiran henken laßen, der geben ist tzue Caßel am achtzehnden Septembris anno Domini millesimo quingentesimo septuagesimo nono.
Reinhardus Schefferus cancellarius

Language of the Original Text

deutsch

References

Place of Issue

Kassel (Stadt Kassel)

Granter

Hessen, Landgrafen, Wilhelm IV.

Recipient

Kassel, Kaufleute

Name of Seal's Owner

Hessen, Landgrafen, Wilhelm IV.

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige · Scheffer, Reinhard

Keywords

Handwerker, Gewandschneider · Kaufleute · Zünfte · Zunftordnungen, Bestätigen von · Kanzler

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Eckhardt, Stadtrechtsquellen Kassel

Original

Eckhardt, Stadtrechtsquellen Kassel

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 16643 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/16643> (Stand: 27.05.2026)