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Regesta of the Landgraves of Hesse
1374 Juli 2
Rechnungsrevers des Johann von Linden d.Ä.
Regest-Nr. 1596
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Papier, Siegel ab. - Rückvermerk des 14.Jhs.: Reversalis Johannis de Linden senioris. - Wasserzeichen: Ochsenkopf. Regesta: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 212, S. 179. - Regestum
- Johann von Linden d.Ä. bekundet, das er mit Landgraf Heinrich und dessen Vetter Junker Hermann wegen seiner Rechnung, seiner Einnahmen und Ausgaben, seiner Schäden und aller anderen Forderungen verglichen ist. Die Landgrafen bleiben ihm und seinen Erben 240 Schill. Tournosen Marburger Währung schuldig, von denen sie ihm 120 am 2. Februar 1375 und die restlichen 120 Sohill. am darauffolgenden 1. Mai zahlen wollen, Geschieht das nicht, kann er sie darum pfänden wie ihre anderen Burgmänner und mit den Pfändern nach Pfandrecht (phentlich) verfahren,
Siegel des Ausstellers.
1374 dominica post Peter et Pauli. - References
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Other Persons
Linden, Johann [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Other Places
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Keywords
Vettern · Junker · Rechnungslegungen · Forderungen · Schäden · Vergleiche, finanzielle · Erben · Tournosen · Währungen, Marburger · Schulden · Burgmannen · Pfandrechte · Pfandschaften
- Text Basis
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Regestum
Demandt, Schriftgut
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1596 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1596> (Stand: 28.05.2026)

