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Regesta of the Landgraves of Hesse

1343 Februar 2

Ägidius von Dhaun bestätigt eine Übereinkunft mit Graf Wilhelm von Katzenelnbogen

Regest-Nr. 15796

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2707 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 386⟩.
Document Description: Angemodert und aufgezogen.
Seal: Mit beschädigtem Siegel.
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium V, fol. 285; Wenck, Hessische Landesgeschichte 1, Nr. 399; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 293 Nr. 923.
Regestum
Ägidius (Gyls), Herr zu Dhaun (Důne), bekundet, daß Abt Dietrich von Prüm zwischen ihm und Diethers Bruder Graf Wilhelm von Katzenelnbogen eine Übereinkunft vermittelt hat, daß keiner von ihnen den anderen befehden darf, wenn er es ihm nicht acht Tage vorher in das Haus, in dem er wohnt, mitgeteilt hat. Der Aussteller gelobt, dieses zu halten und siegelt.

Datum Wording

D. 1342 in die purificationis beate virginis.

References

Granter

Daun, Ägidius von

Recipient

Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm II.

Name of Seal's Owner

Daun, Ägidius von

Other Persons

Prüm, Äbte, Diether von Katzenelnbogen

Other Places

Prüm (Eifelkreis Bitburg-Prüm/Rheinland-Pfalz), Äbte

Keywords

Fehden, Regeln für · Streitigkeiten, Vermitteln in · Äbte · Brüder

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 15796 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15796> (Stand: 28.05.2026)