Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1544 Juni 20

Christoph Martin schwört Urfehde

Regest-Nr. 15345

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4235 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 734⟩.
Document Description: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Seal: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regestum
Christoph Martin, gewesener Pfarrer in Fürstenwald, der einen landgräflichen Befehl gefälscht hatte, mit dem er beim Rentschreiber in Grebenstein 100 Fuder Früchte erhalten wollte, und deshalb im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen und das Land Hessen für immer zu verlassen. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder 100 fl. zahlen sollen.
Siegel des Christoph Endell.

Datum Wording

1544 freitag nach Viti et Modesti (lt. Findbuch).

References

Granter

Martin, Christoph

Recipient

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Name of Seal's Owner

Endell, Christoph

Other Places

Fürstenwald (Gem. Calden) · Grebenstein, Rentschreiber

Keywords

Pfarrer · Fälschungen · Befehle, landgräfliche · Landesverweise · Rentschreiber · Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Urfehden

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 15345 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15345> (Stand: 25.05.2026)