Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1545 November 24

Dietrich Marck schwört Urfehde

Regest-Nr. 15260

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4305 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 647⟩.
Document Description: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Seal: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regestum
Dietrich Marck, der den Ithel Meckbach tödlich verwundet hatte und deshalb im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und will, falls er die Urfehde bricht, als meineidig und treulos gelten. Er setzt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder für jeden Fall 50 fl. zahlen sollen.
Siegel des Rates Hans Seitz.

Datum Wording

1545 dienstags nach Elisabeth (lt. Findbuch).

References

Granter

Marck, Dietrich

Recipient

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Name of Seal's Owner

Seitz, Hans

Other Persons

Meckbach, Ithel

Keywords

Morde · Gefangene, Freilassen von · Räte · Bürgen · Urfehden

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 15260 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15260> (Stand: 29.05.2026)