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Regesta of the Landgraves of Hesse
1545 November 24
Dietrich Marck schwört Urfehde
Regest-Nr. 15260
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4305 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 647〉. Document Description: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch). Seal: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regestum
- Dietrich Marck, der den Ithel Meckbach tödlich verwundet hatte und deshalb im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und will, falls er die Urfehde bricht, als meineidig und treulos gelten. Er setzt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder für jeden Fall 50 fl. zahlen sollen.
Siegel des Rates Hans Seitz. -
Datum Wording
1545 dienstags nach Elisabeth (lt. Findbuch).
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Persons
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Keywords
Morde · Gefangene, Freilassen von · Räte · Bürgen · Urfehden
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15260 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15260> (Stand: 29.05.2026)

