Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1545 Dezember 13

Martin Tann schwört Urfehde

Regest-Nr. 15255

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4299 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 643⟩.
Document Description: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Seal: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regestum
Martin Tann von Hörbach, der entgegen des Landgrafen Gebot sich in die Dienste des Königs von England begeben hatte und deshalb im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und will im Fall des Eidbruches als treulos und meineidig gelten. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall wieder zurück ins Gefängnis bringen oder 30 fl. zahlen sollen. Auch soll er noch 2 Taler Buße entrichten.
Siegel des Kasseler Rates Hans Seitz.

Datum Wording

1545 am tage Lucie (lt. Findbuch).

References

Granter

Tann, Martin

Recipient

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Name of Seal's Owner

Seitz, Hans

Other Places

Hörbach (Gem. Herborn) · Kassel, Räte

Keywords

Räte · Dienste, fremde · Gebote, landgräfliche · Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Währungen, Taler

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 15255 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15255> (Stand: 30.05.2026)