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Regesta of the Landgraves of Hesse
1525 März 8
Hans Müller schwört Landgraf Philipp Urfehde
Regest-Nr. 15213
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2356 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 546〉. Document Description: Papier, löchrig (lt. Findbuch). Seal: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regestum
- Hans Müller von Kassel, der am Überfall auf den landgräflichen Münzmeister Erasmus von Baumbach auf offener Straße beteiligt war und vom Gericht in Kassel zum Tode verurteilt wurde, wird auf Fürbitten der zur Fastenzeit in Kassel anwesenden Fürstlichkeiten begnadigt und schwört Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen und sein Recht vor den zuständigen Gerichten zu suchen. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall wieder ins Gefängnis bringen oder 500 fl. zahlen müssen.
Siegel des Bürgermeisters Thiele Herold und der Stadt Sontra. -
Datum Wording
1525 mitwochen nach dem Sontag Invocavit (lt. Findbuch).
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Todesstrafen · Überfälle · Räuber · Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Straßen, Sicherheit auf · Bürgermeister
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15213 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15213> (Stand: 29.05.2026)

