Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1516 Februar 9

Adam Luneman schwört Urfehde und muß das Land Hessen verlassen

Regest-Nr. 15180

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2198 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 327⟩.
Document Description: Papier, zwei Blatt folio, wasserfleckig, beschädigt (lt. Findbuch).
Seal: Die Siegel sind über Papier aufgedrückt (lt. Findbuch).
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regestum
Adam Luneman, der durch begangene Mißhandlung Leib und Leben verwirkt hatte und deshalb im Gefängnis der Landgräfin Anna von Hessen und der hessischen Regenten gewesen und daraus entlassen war, schwört der Landgräfin Urfehde. Er verspricht, das Land Hessen für den Rest seines Lebens zu meiden und nichts gegen Hessen zu unternehmen, und setzt Bürgen für die 200 Gulden Strafe.
Siegel des Junkers Giso Hund und Hans von Stockheims.

Datum Wording

1516 sonnabent nach dem sontag Estomihi (lt. Findbuch).

References

Granter

Luneman, Adam

Recipient

Hessen, Landgrafen, Anna, Frau Wilhelms II., geb. Herzogin von Mecklenburg

Name of Seal's Owner

Hund, Giso [I.] · Stockheim, Hans von

Keywords

Gefangene, Freilassen von · Strafen, Landesverweis · Bürgen · Urfehden

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 15180 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15180> (Stand: 27.05.2026)