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Regesta of the Landgraves of Hesse
1510 Juli 18
Vertrag zwischen Würzburg und Hessen
Regest-Nr. 13362
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3945 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 55, Nr. 8〉. Document Description: Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch). Seal: Die Siegel fehlen (lt. Findbuch). Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 3, S. 192. - Regestum
- Vertrag zwischen dem Bischof Lorenz von Würzburg und dem Landhofmeister [Ludwig von Boyneburg] und Regenten zu Hessen, wonach beide Teile bis zu dem Zeitpunkt, an dem einer der Landgrafen Wilhelm oder Philipp zur Selbstregierung oder Mündigkeit kommen wird, sich gütlich vereinigen, sich nicht zu bekriegen oder mit Feindschaft anzugreifen. Etwaige Irrungen sollen gütlich ausgeglichen werden.
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Datum Wording
d.d. Sonntags nach divisionis Apotolorum 1510 (lt. Findbuch).
- References
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Granter
Boyneburg, Ludwig von · Würzburg, Bischöfe, Lorenz von Bibra
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Recipient
Boyneburg, Ludwig von · Würzburg, Bischöfe, Lorenz von Bibra
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Name of Seal's Owner
Boyneburg, Ludwig von · Würzburg, Bischöfe, Lorenz von Bibra
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige
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Other Places
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Keywords
Verträge · Bündnisse · Bischöfe · Bündnisse, zeitlich befristete
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Findbuch zum Samtarchiv 3
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 13362 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/13362> (Stand: 21.05.2026)

