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Regesta of the Landgraves of Hesse

1363 Januar 6

Quittung des Wäppners Anselm von Girmes über Burglehnsgelder

Regest-Nr. 1299

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Pergament mit dem anhängenden Siegel, das im Schild zwei Balken zeigt. - Kein mittelalterlicher Rückvermerk - Staatsarchiv Marburg, Quittungen.
Regesta: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 40, S. 85 (Provenienz: Marburg, Rentmeister).
Regestum
Anselm von Girmes, Wäppner, bekundet, daß der Landgraf ihm und den Kindern seines +Bruders jährlich 4 Mark Burglehnsgeld gibt, die ihnen sein Rentmeister Dietrich von Eckelshausen (Eckoldizhusen) verabfolgt hat.
Siegel des Ausstellers. - 1363 uff den frytak vor deme achtzehinden (a) tage.
(a) Dieses Wort auf Rasur, daher wohl die merkwürdige Datumsfassung.
References

Other Persons

Girmes, Anselm von, Wäppner · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Eckelshausen, Dietrich von

Keywords

Quittungen · Wäppner · Burglehnsgelder · Datierungen · Rentmeister · Kinder · Brüder · Verwandte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 1299 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1299> (Stand: 06.05.2026)