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Regesta of the Landgraves of Hesse
1476 Februar 29
Pfalzgraf Friedrich gestattet Graf Philipp von Katzenelnbogen, lebenslänglich im Häuser Wald zu jagen
Regest-Nr. 12867
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 791 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 51, Nr. 12〉. Document Description: Membran und Schrift sehr gut erhalten (lt. Findbuch). Seal: Mit Siegel. Regesta: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium III, fol. 9; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1637 Nr. 5871. - Regestum
- Heidelberg. - Pfalzgraf Friedrich bei Rhein bekundet, daß er dem Grafen Philipp von Katzenelnbogen und seinen Jägern gestattet hat, lebenslänglich ungehindert im Häuser Wald zu jagen, daß es ihm jedoch nicht erlaubt sein soll, einen anderen mit hinzuzuziehen. Hierüber hat ihm Graf Philipp einen entsprechenden Revers ausgestellt.
Siegel des Ausstellers. -
Datum Wording
D. Heidelberg uf donrstag nach dem eschermitwoch 1476.
- References
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Place of Issue
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Places
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Keywords
Reverse · Jagdrechte · Wälder · Jäger · Privilegien
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12867 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/12867> (Stand: 06.05.2026)

