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Regesta of the Landgraves of Hesse
1354 März 23
Quittung des Johann von Langenstein gegenüber dem Landgrafen
Regest-Nr. 1180
- Tradition
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Engrossment: Pergament, an der nur noch das Siegel Bertrams hängt. Es zeigt im Siegelbild rechts einen Wolfskopf, der mit einem Hahnenfederbusch besteckt ist, und rechts davor einen beblätterten Zweig Umschrift: S.BERTRAM DE WLFHEIM. - Rückvermerk des 14. Jhs.: Jo. Langensteiyn. - Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Abt. Quittungen. Regesta: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 14, S. 71 - Regestum
- Johann Langenstein bekundet, daß er mit Landgraf Heinrich [II.] von Hessen wegen aller Forderungen, die er an ihn wegen Schaden und Schuld hatte, gütlich verglichen ist und er ihn von allen Ansprüchen ledig und los sagt. Das Hausgerät (hußgereide), das er noch zu Kirchhain hat, wird er dem Landgrafen noch wiedergeben.
Siegel des Aussteller sowie Herrn Bertrams und Herrn Simons von Homberg, die Langenstein mit den Landgrafen verglichen haben.
1354 uf den suntag, als man singit in der fasten Letare Jherusalem. - References
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Other Persons
Langenstein, Johann · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Homberg, Bertram von · Homberg, Simon von
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Other Places
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Keywords
Siegelbilder · Quittungen · Schäden · Schulden · Hausgeräte · Vergleiche
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1180 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1180> (Stand: 24.05.2026)

