Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1353 Oktober 8

Verpfändung eines Vorwerks zu Homberg

Regest-Nr. 1168

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 120, Bl. 62v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 120, S. 105.
Regestum
Landgraf Heinrich [II.] bekundet, daß er Johann von Hirzenhain und, wenn dieser ohne Leibeserben stirbt, Bruno von Lohra (Lare) 197 ½ Pfd. Heller schuldet, wofür er ihnen sein Vorwerk zu Homberg zum Pfand setzt, bis er Johann ein Erbburglehen von 5 Mark aus einer Stadt angewiesen und ihm dafür 50 Mark gegeben hat. Wenn das geschehen ist, soll Johann dem Landgrafen aus dem Vorwerk ein Drittel der jährlichen Einkünfte verabfolgen, wie das jetzt auch Bruno von Lohra schon tut. - Siegel des Aussteller - 1353 feria tercia post Remigii.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hirzenhain, Johann von · Lohra, Bruno von

Other Places

Homberg, Vorwerk

Keywords

Schulden · Einkünfte · Vorwerke · Verpfändungen · Lehen · Erbburglehen · Erben · Leibeserben · Pfandschaften

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 1168 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1168> (Stand: 25.05.2026)