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Regesta of the Landgraves of Hesse

1353 Februar 27

Heimfall eines Teil des Dorfs Laubach nach dem Tod des Pfandnehmers

Regest-Nr. 1156

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 130, Bl. 69.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 130, S. 108.
Regestum
Konrad von Hoxer, Bürger zu Witzenhausen, bekundet, daß nach seinem Tode die Hälfte des Dorfes Laubach (Loypach), die Hälfte der wydige [Anm. Demandt: Darunter sind wohl (Kopf-) Weidenkulturen, Weidichte zu verstehen] und des Gerichtes daselbst, des Zehnten, eines Vorwerkes, des Bergzinses und des Hubengeldes sowie ein Lot Silber und zwei Steigen Eier aus der Mühle an den Landgrafen Heinrich [II.] heimfallen sollen. Wenn ihm der Landgraf 28 Mark Silber gibt, kann er dafür das Viertel des Dorfes, wie es Konrads Neffe Engel von Münden bisher besessen hat, damit einlösen. - Siegel des Aussteller - 1353 feria quarta post dominicam Oculi.
References

Other Persons

Hoxer, Konrad, Bürger zu Witzenhausen · Münden, Engel von

Other Places

Witzenhausen, Bürger · Laubach, Dorf · Laubach, Gerichte

Keywords

Weidenkulturen · Weidichte · Zehnter · Vorwerke · Bergzinse · Hubengelder · Silber · Eier · Steigen · Mühlen · Lehen · Bürger · Dörfer · Gerichte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 1156 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1156> (Stand: 25.05.2026)