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Regesta of the Landgraves of Hesse

(1384) September 14

Brief Landgraf Hermann II. an den Rat der Stadt Mühlhausen

Regest-Nr. 11038

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Stadtarchiv Mühlhausen, 10/ W 1, Bl. 67v (Kopialbuch 14. Jahrhundert).
Regesta: Urkundenregesten des Hofgerichts 11, S. 182 Nr. 252.
Regestum
Kassel. - Landgraf Hermann von Hessen an (den Rat der Stadt Mühlhausen): Nachdem der Rat dem Landgrafen wegen der Unterstützung der (Mühlhäuser) Berufung (uwir beruffunge zu^e bestende) geschrieben hatte, pflichtet der Landgraf bei, daß der Rat (den Streit) rechtsgemäß vor dem Reich austragen soll (daz ir daz zu tragit vor deme Riche als Recht), wie der Landgraf den (Mühlhausener) Räten bereits sagte, als sie bei ihm waren.
Ankündigung des Ausstellersiegels.
Gegeben zu^e Casszel an des heiligen Cruczis tag Exaltacionis.
Im Mühlhausener Kopialbuch ist das Stück, dem die Jahresdatierung fehlt, unter den Briefen des Jahres 1383 eingereiht. Da eine (erste) Berufung der Mühlhausener jedoch erst ab November 1383 faßbar ist und anderseits auch einige andere Stücke zweifelsfrei falsch eingeordnet sind, erscheint die Einreihung zu 1384 angebracht.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Other Places

Kassel · Mühlhausen, Rat

Keywords

Briefe · Räte · Hilfe, juristische · Streit, gerichtlicher Austrag von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Urkundenregesten Königs- und Hofgericht 11

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 11038 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/11038> (Stand: 08.05.2026)