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Regesta of the Landgraves of Hesse

1358 Dezember 19

Erzbischof Gerlach begleicht Schulden in Hessen

Regest-Nr. 10947

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Würzburg, Ingrossaturbuch 4, f. 314.
Regesta: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 2,1, S. 246 Nr. 1103.
Regestum
Eltville. - Erzbischof Gerlach bekundet, daß dieselben [Dietrich von Hardenberg, Schulmeister und Otto von Falkenberg] das subsidium maius und subsidium minus von der Geistlichkeit in der Propstei Fritzlar erheben sollen. Die eine Hälfte sollen sie behalten und abziehen von dem, was er ihnen schuldet, die andere Hälfte für seine sonstigen Schulden dort in Hessen nach Geheiß seines Landvogtes Heidenreich von Elkershausen verwenden. Was sie mehr ausgeben wird er ihnen bezahlen wie sonstige Schulden.
D. Eltvil feria quarta ante Thome apostoli 1358.
References

Other Persons

Mainz, Erzbischöfe, Gerlach von Nassau · Elkershausen, Heiderich von

Other Places

Fritzlar, Propstei · Eltville · Mainz, Erzbischöfe

Keywords

Schulden, Bezahlen von · Steuern, Eintreiben von · Geistlichkeit · Propsteien · Landvögte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Reg. Erzb. Mainz 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 10947 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10947> (Stand: 06.05.2026)